Sie haben Ihren Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 erhalten - hierzu möchten wir Ihnen folgende Informationen geben

Themenlogo - Information

Die Grundsteuer-Bescheide beinhalten erstmals die Bewertung nach der in Bayern vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode zum Stichtag 01.01.2022. Diese Bewertung führte ausschließlich das Finanzamt durch, welches anschließend der Stadt Geisenfeld den entsprechenden Grundsteuermessbetrag übermittelt hat. Die Stadt Geisenfeld hat keinen Einfluss auf die Höhe des Messbetrages. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte direkt schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens an das Finanzamt Pfaffenhofen a.d. Ilm.

 

Sofern sich an den Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer 2025 nichts ändert, gilt dieser Bescheid auch für Folgejahre.

 

Falls sich Ihre Bankverbindung geändert hat, oder Sie eine Änderung des Grundsteuermessbetrags beim Finanzamt beantragen möchten, finden Sie die entsprechenden Formulare unten zum Download.

 

Weitere Infos zur Grundsteuer finden Sie unter:

Link: www.Grundsteuer.Bayern.de