Schöffen gesucht - Jetzt bewerben!

Geisenfeld, 13.02.2023
Schöffenwahl 2023:
Man kann sich jetzt als Schöffe/Schöffin bei der Stadt Geisenfeld bewerben.

Jugendschöffenwahl

Derzeit wird die Schöffenwahl für die Amtszeit von 2024 bis 2028 vorbereitet. In diesem Zusammenhang werden in den Gemeinden die Vorschlagslisten erstellt, aufgrund derer der Wahlausschuss des zuständigen Amtsgerichts die Schöffen wählt.

 

Die Stadt Geisenfeld stellt die Vorschlagsliste für die Bewerber*Innen aus Geisenfeld für diese Wahl auf. Zur Aufnahme auf diese Liste können sich Personen bewerben, die im Gemeindegebiet der Stadt Geisenfeld wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Es handelt sich um ein Ehrenamt.

 

Ihr Profil: Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. 

 

Weitere Voraussetzung: Die Bewerberinnen und Bewerber sind bereit, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer am Urteilsspruch über Menschen beteiligt ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen.

 

Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen vorhanden sein. 

 

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Menschen (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Weitere Informationen zum Schöffenamt: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ 

 

Bewerbung / Vorschläge für das Schöffenamt:

Interessenten für das Amt eines Schöffen können sich bis zum 15.03.2023 bei der Stadt Geisenfeld,

Kirchplatz 4, Zi. 101 85290 Geisenfeld, (Tel.: 08452/98-40,E-Mail: andrea.polster@geisenfeld.de) bewerben.

 

Mit diesem Formular können Sie sich für die Schöffenwahl bewerben.

 

 

Bewerbung / Vorschläge für das Jugendschöffenamt:

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen können sich bis zum 17.03.2023 beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen bewerben, siehe https://www.geisenfeld.de/das-landratsamt-sucht-jugendschoeffen

 

Hier das Formular können Sie sich für die Jugendschöffenwahl bewerben.