Wer für 2025 eine Urlaubsreise plant, sollte frühzeitig überprüfen, ob der Personalausweis oder Reisepass noch gültig ist. Besonders in der Ferienzeit kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen, weil die Bundesdruckerei längere Lieferzeiten hat.
Bitte beachten Sie: Auch Kinder benötigen bei Reisen ins Ausland ein eigenes Ausweisdokument. Seit dem 1. Januar 2024 ist der Kinderreisepass entfallen – für Kinder können nun nur noch reguläre Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt werden. Eine Verlängerung bestehender Dokumente ist nicht möglich, es muss stets ein neuer Antrag gestellt werden.
Je nach Reiseziel gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen. Erkundigen Sie sich daher bitte rechtzeitig, ob Ihr Ausweisdokument für das Zielland anerkannt wird. Verlässliche Informationen erhalten Sie beim Reiseveranstalter, bei der zuständigen Botschaft oder auf der Website des Auswärtigen Amts: www.auswaertiges-amt.de. Das Einwohnermeldeamt kann hierzu leider keine verbindliche Auskunft geben.
Wenn Sie ein neues Dokument benötigen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an den Bürgerservice im historischen Rathaus. Zur Beantragung benötigen wir:
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ein aktuelles biometrisches Passfoto
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eine Geburts- oder Eheurkunde
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Ihr bisheriges Ausweisdokument
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sowie Bargeld oder Ihre EC-Karte zur Bezahlung der Gebühren.
Falls es zeitlich eng wird, kann in Ausnahmefällen ein Express-Reisepass oder ein vorläufiges Reisedokument beantragt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen der Bürgerservice gerne zur Verfügung – persönlich, telefonisch unter 08452/98-43 oder per E-Mail an buergerservice@geisenfeld.de.
Einen Termin zur Beantragung können Sie einfach online vereinbaren:
Terminvereinbarung - Stadt und Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld