Gemäß § 12 Gutachterausschussverordnung BayGaV vom 05.04.2005 (GVBI 2005, S. 88) in der Änderung vom 30.09.2014, wird die Bodenrichtwertliste für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm zum Stand 01.01.2026 einen Monat lang zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgt nach Art. 26 Abs. 2 GO durch Hinweis an der Gemeindetafel in Geisenfeld und auf der Homepage der Stadt Geisenfeld unter dem Reiter „Amtliche Bekanntmachungen“ - https://www.geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen.
Die Bodenrichtwertliste für den Landkreis Pfaffenhofen wird von
18. Juni 2026 bis 17. Juli 2026
im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zi.Nr. 101, 85290 Geisenfeld
zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausgelegt.
Bei Einsichtnahme während der Auslegung ist ein Abschreiben von einzelnen Bodenrichtwerten zulässig. Nach der einmonatigen, kostenfreien Einsichtnahme bei den Gemeinden ist ausschließlich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt berechtigt und verpflichtet Auskünfte zu erteilen. Schriftliche Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste sind kostenpflichtige Amtshandlungen.
Geisenfeld, 18.06.2026
STADT GEISENFELD
Paul Weber
Erster Bürgermeister



