Neue Förderrichtlinien für Vereine

Geisenfeld, 24.01.2023
Höhere Fördersätze und die Jugendarbeit soll gestärkt werden

Die Stadt Geisenfeld schätzt die Arbeit der Vereine und unterstützt diese künftig noch intensiver. Wichtig ist dabei vor allem die Jugendarbeit. Der Stadtrat hat daher in seiner jüngsten Sitzung positiv über neue Förderrichtlinien und höhere Fördersätze abgestimmt. Zum ersten Mal wurden Richtlinien zur Förderung auch der Vereine beschlossen, bei denen nicht der Sport im Mittelpunkt steht.
 
Mehrwert für die Vereine
Die entsprechenden Beschlüsse fielen in der Sitzung nahezu einstimmig. Dazu Bürgermeister Paul Weber: "Wir haben die neuen Richtlinien umfassend mit den Fraktionen vorab beraten. Ich bin froh, dass die Mitglieder des Stadtrats den Neuerungen und Verbesserungen gefolgt sind. Das bedeutet einen erheblichen Mehrwert für die Vereine." Diese haben in den vergangenen Jahren besonders gelitten, vor allem wegen Corona", so der Bürgermeister. Daher ist er überzeugt, dass diese Organisationen und alle Ehrenamtlichen jetzt eine weitergehende Unterstützung verdient haben.
 
Was ist neu?
Die Punkte für die „Mitgliedereinheiten“, deren Gesamtzahl über die Höhe des Jahreszuschusses entscheidet wurden neu festgelegt. Bei den Mitgliedereinheiten steht die Zahl der jungen Mitglieder und der Zahl der Übungsleiterlizenzen an erster Stelle. In der Vergangenheit hat man bisher die Anzahl an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 26 Jahren zehnfach gewichtet. In den neuen Förderrichtlinien ist nun eine 20-fache Multiplikation festgelegt.
 
Weitere Verbesserung
Die zweite Verbesserung bezieht sich auf Investitionsmaßnahmen der Sportvereine zur Neuerrichtung, Erweiterung und Generalinstandsetzung ihrer Sportanlagen und Vereinsheime. Dafür zahlte die Stadt bislang zehn Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten und zusätzlich weitere zehn Prozent bei energetischen Sanierungsmaßnahmen. Diese Sätze hat man jetzt auf jeweils 15 Prozent erhöht.
 
Förderung auch für "Nicht-Sportvereine"
Diese Förderung bekommen nunmehr auch die nicht unter die Sportförderung fallenden Vereine. Grund dafür sind die aktuell neu erlassenen Richtlinien zur allgemeinen Vereinsförderung. Diesbezüglich werden nun alle örtlichen Vereine gleichgestellt – egal, ob mit Sport als Vereinszweck oder ohne.
 
Antrag für "Sockelbetrag" möglich
Ferner können aufgrund der neuen Richtlinien jetzt auch Vereine ohne sportlichen Zweck (nur sog. Hauptvereine) einen Antrag für einen jährlichen Zuschuss bei der Stadt stellen. Diese finanzielle Zuwendung besteht erstens aus einem Sockelbetrag, dessen Höhe nach der Zahl der Mitglieder gestaffelt ist. Von 20 bis 50 Mitglieder bemisst er sich auf 100 Euro, von 51 bis 100 Mitglieder 200 Euro, von 101 bis 150 Mitglieder 300 Euro, von 151 bis 200 Mitglieder 400 Euro und bei 201 und mehr Mitgliedern 500 Euro. Außerdem gibt es neben der Förderung der Jugendarbeit zusätzlich zehn Euro für jedes Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.