Neue Bodenrichtwertliste für den Landkreis

Bodenrichtwertliste 2020-2022

Die neue und damit gültige Bodenrichtwertliste liegt zur Einsichtnahme für alle Geisenfelder*innen und Ernsgadener*innen vom 19.07. bis einschl. 20.08.2021 im Rathaus Geisenfeld, Zi.Nr. 101 im 1. OG, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten aus. Kopien, Fotografien und ähnliche Abschriften sind vom Gutachterausschuss nicht gestattet. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, um das Besucheraufkommen gemäß der Corona-Maßnahmen zu entzerren.

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Pfaffenhofen hat in seiner letzten Sitzung die neue Bodenrichtwertliste beschlossen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Quadratmeter unbebauter Grundstücksflächen, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Sie beziehen sich auf erschließungsbeitragsfreies, baureifes Land.

 

Die Bodenrichtwertliste wird gemäß Baugesetzbuch (BauGB) alle zwei Jahre aktualisiert. Dabei werden Richtwerte für einzelne Ortsbereiche ausgewiesen. Für die Städte Pfaffenhofen, Geisenfeld und Vohburg, für die Märkte Hohenwart, Manching, Reichertshofen sowie neu für den Markt Wolnzach wurden Zonenkarten weiter differenziert. Es wurden auch wieder Bodenrichtwerte für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen ermittelt.

 

Grundlage für die Ermittlung für Bodenrichtwerte ist die in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte Kaufpreissammlung. Sie stellt keine Prognose dar, sondern gibt das Kaufverhalten der zurückliegenden zwei Jahre wieder. „Grundsätzlich lässt sich ein Anstieg der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland sowie für gemischte Bauflächen feststellen. Die Entwicklung der Bodenrichtwerte fällt in den einzelnen Gemeinden und Ortsteilen jedoch sehr unterschiedlich aus, teilweise sind auch Stagnationen zu registrieren. Die Bodenrichtwerte für baureife gewerbliche Flächen sind tendenziell gestiegen. Doch auch hier, wie bei den landwirtschaftlichen Flächen, sind ebenfalls Stagnationen festzustellen“, erläutert der Vorsitzende des Gutachterausschusses Gunther-F.-L. Hasse.

 

Die neue Bodenrichtwertliste zum Bewertungsstichtag 31.12.2020 mit einem weiter verbesserten, anschaulichen und farbigen Kartenwerk kann für einen Betrag von 150 € in gedruckter und gebundener Form erworben werden. Nähere Informationen zur Bodenrichtwertliste gibt es bei Katharina Walcher von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter Tel. 08441 27177 oder E-Mail gutachterausschuss@landratsamt-paf.de.