Neue Benutzungs- und Gebührensatzung für städtische Friedhöfe erlassen

Urnenwand

In der jüngsten Sitzung des Geisenfelder Stadtrats standen das Friedhofs- und Bestattungswesen im Fokus. Im Rahmen der Sitzung wurden sowohl die Benutzungs- als auch die Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe neu erlassen. Die Änderungen, die unter anderem eine Erhöhung der Grabnutzungs- und Friedhofsdienstgebühren vorsehen, treten zum 1. November 2024 in Kraft. Die letzte Gebührenerhöhung liegt neun Jahre zurück.

 

Die bisherigen Satzungen stammen aus dem Jahr 2017 und bedürfen einer Aktualisierung. Besonders relevant ist die neue Möglichkeit der Urnenbestattung in der hierfür errichteten Urnenwand. Die für diesen Zweck notwendigen Regularien wurden in die Benutzungssatzung eingearbeitet.

Weiterhin wurde eine bereits bestehende Gruft als Urnensammelgrab festgelegt. Diese Option steht sowohl Bürgern der Stadt Geisenfeld als auch Auswärtigen offen, ohne den Erwerb eines Grabnutzungsrechtes. Zudem sind anonyme Bestattungen in dieser Gruft möglich. Die Gebühren für die Bestattung im Urnensammelgrab belaufen sich auf 300 Euro.

Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft die Vereinheitlichung der Nutzungszeit bei Ersterwerb auf zehn Jahre für alle Grabarten.

 

Im Rahmen der Gebührensatzung wurden die Kosten für Grabnutzungen moderat angehoben. Ein Einzelgrab kostet nun 350 Euro für zehn Jahre (bisher 300 Euro), ein Familiengrab ohne Rasenvorplatz 500 Euro (bisher 400 Euro), ein Familiengrab mit Rasenvorplatz 630 Euro (bisher 573 Euro) und ein Großgrab 1.100 Euro (bisher 933 Euro). Bei den Urnengräbern belaufen sich dich Gebühren für zehn Jahre nun auf 340 Euro (bisher 267 Euro), bei einem Urnengrab mit Einfassung auf 390 Euro (bisher 300 Euro) und bei einem Urnenrasen- bzw. -stelengrab auf 300 Euro (bisher 267 Euro). Für eine Urnengrabkammer in der neuen Urnenwand fallen künftig 400 Euro für zehn Jahre an.

 

Die Gebühr für den Friedhofsdienst, zu dem auch der Winterdienst gehört, wurde aufgrund einer besonders geringen Kostendeckung von 10 auf 25 Euro pro Jahr des Grabnutzungsrechts erhöht. Die Benutzungsgebühr des Leichenhauses, unabhängig ob für Sarg oder Urne, beträgt weiterhin 200 Euro je Fall.

 

„Trotz der Anpassungen liegen wir im Vergleich zu anderen Gemeinden des Landkreises noch immer eher unter dem Durchschnitt“, betonte Bürgermeister Paul Weber abschließend.

 

Beide Satzungen treten zum 1. November 2024 in Kraft.