Im Stadtrat: Leinenzwang für große Hunde abgelehnt

Geisenfeld, 22.05.2023
Im Stadtrat wurde eine Leinenzwang für Hunde ausführlich diskutiert.

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Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung einen Leinenzwang für große Hunde abgelehnt. In der Sitzung wurde berichtet, dass in der Vergangenheit so gut wie keine gemeldeten Vorfälle verzeichnet wurden. Die Anordnung wäre zudem rechtlich nur für den Innerortsbereich möglich gewesen.

 

Der Antrag wurde hauptsächlich mit dem Schutz von Kinder begründet. Obwohl 95 Prozent der Hundebesitzer ihre Hunde ordnungsgemäß führten, sah man im Antrag die Notwendigkeit einer Verordnung für die restlichen fünf Prozent.

 

Bürgermeister Paul Weber betonte, dass die Verwaltung den Antrag ausführlich geprüft habe. Das Ergebnis war, dass eine Einschränkung der freien Bewegung der Hunde rechtlich möglich wäre, aber nur für Hunde mit einer Schulterhöhe von über 50 Zentimetern und nur innerhalb des Ortsgebiets, da im Außenbereich die Bewegungsfreiheit der Hunde berücksichtigt werden müsse. Ausgenommen von dieser gesetzlichen Regelung sind sogenannte Kampfhund (Listenhunde). Für diese besteht im kompletten Gemeindegebiet bereits eine Leinenpflicht.

 

Aus der Statistik ergibt sich, dass es nur durchschnittlich 0,75 Beißvorfälle pro Jahr gab, bei etwa tausend gemeldeten Hunden in der Stadt und ihren Ortsteilen. Dabei wurde nicht festgehalten, ob die Hunde angeleint waren oder welche Größe sie hatten. Zugleich beinhaltet diese Statistik auch die Beißvorfälle von Hunden gegenüber anderen Hunden und Tieren. Verkehrsunfälle, die von Hunden verursacht wurden, waren ebenfalls äußerst selten zu verzeichnen.

 

Der Bürgermeister wies außerdem auf bestehende Vorschriften hin, z.B. auf das Hundeverbot auf Kinderspielplätzen und den Leinenzwang bestimmte Hunde in der Flur. Wenn eine potenzielle Gefährdung gemeldet werde, könne die Stadt eine individuelle Anordnung erlassen, was derzeit bei drei Hunden der Fall sei.

 

Die allermeisten Stadtratsmitglieder äußerten Zweifel an der Notwendigkeit weiterer Regulierungen. Sie verwiesen darauf, dass bereits viele Vorschriften bestehen. Andere betonten die Verhältnismäßigkeit und waren der Meinung, dass die Mehrheit der Hundehalter nicht unter Generalverdacht gestellt werden sollte. Letztendlich wurde der Antrag mit 18:5 Stimmen abgelehnt.