Im Zuge der heute von den Stadtwerken Pfaffenhofen erlassenen Anordnung eines Abkochgebots für Trinkwasser stellt die Stadt Geisenfeld klar, dass das Stadtgebiet Geisenfeld von dieser Maßnahme nicht betroffen ist.
Das Abkochgebot gilt ausschließlich für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Pfaffenhofen, wie diese in ihrer Mitteilung betont haben. Das Trinkwasser in Geisenfeld und den Ortsteilen hat keine Qualitätsmängel und kann uneingeschränkt genutzt werden.