Fundtiere bitte bei der Stadtverwaltung melden

Als Fundtiere gelten verirrte oder dem Halter dauerhaft entlaufene Haustiere sowie Haustiere ohne bekannten Halter. Die Stadt Geisenfeld ist zuständig, sie zu versorgen, unterzubringen  und die erforderliche tierärztliche Behandlung zu organisieren.

 

Bürgerinnen und Bürger, die auf ein Fundtier (auch ein verletztes Tier) treffen, werden gebeten,  dies während der Dienstzeiten (Mo. – Fr. 8 – 12 Uhr und Do. 14 – 18 Uhr) im Rathaus zu melden (Tel. 08452/98-18). Dort werden die Daten des Tieres aufgenommen und überprüft, ob es evtl. als vermisst gemeldet wurde. Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass nur kurzfristig entlaufende Tiere nicht versehentlich oder vorschnell ins Tierheim gebracht werden. Bitte bedenken Sie, dass Haustiere -je nach Erziehung- oftmals eine größeren Aktionsradius haben und in der Regel selbst wieder nach Hause finden. Nicht jedes Tier, das man ohne Begleitung auf der Straße antrifft, ist ein "Fundtier".

Sollten Sie außerhalb der Dienstzeiten des Rathauses ein Tier finden, so können Sie sich direkt an die Tierherberge wenden. Die Mitarbeiter der Tierherberge sind in dringenden Notfällen täglich von 8 – 22 Uhr unter der Tel. Nr. 08441/490244 oder Handy-Nr. 0174/7909212 zu erreichen.

Hinweis für Tierhalter:
„Herrenlose“ Fundtiere ohne Kennzeichnung, Tätowierung oder implantiertem Chip können oft nur sehr schwer oder gar nicht an die Besitzer zurückvermittelt werden. Die Kennzeichnung ist ebenso wertlos, wenn diese nicht mit den Tier- und Halterdaten in einer zentralen Datenbank (z. B. Tasso e.V.) kombiniert wird. Erst beides zusammen, Kennzeichnung und Registrierung, ermöglichen die Identifizierung und erfolgreiche Rückvermittlung des Tieres.