Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für die Dauer von fünf Jahren von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt.
Wahlberechtigt in Deutschland sind alle Personen, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen, aktuell in Deutschland wohnhaft sind und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU gewöhnlich aufhalten. Deutsche im Ausland werden hingegen nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Um an der Wahl teilnehmen zu können, ist die Stellung eines Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis notwendig.
Bei der Europawahl hat jede wahlberechtigte Person nur eine Stimme. Diese Stimme kann beim Besuch eines Wahllokals am Wahltag, oder im Voraus per Briefwahl, abgegeben werden. Mit dem Kreuz auf dem Stimmzettel werden keine bestimmten Kandidatinnen oder Kandidaten gewählt. Gewählt wird die Wahlliste einer politischen Partei. Die Entsendung der Abgeordneten ins Europäische Parlament erfolgt damit im Hinblick auf die Stimmenanzahl nach der Reihenfolge der Namen auf der Liste. Dabei gilt: Je mehr Stimmen, desto mehr Personen können in das Europäische Parlament entsendet werden.
Diese und weitere Informationen zur Europawahl 2024 finden Sie unter folgendem Link: FAQ zur Europawahl 2024 | Bundesregierung.
Die Briefwahl ganz einfach hier online oder über den QR-Code auf dem Wahlschein beantragen.
So geht die Briefwahl für die Europawahl 2024
Über nachfolgenden Link können Sie einen Wahlschein mit Briefzustellung ab sofort bis 4. Juni 2024 online beantragen.
Bitte halten Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung bereit.
Außerdem finden Sie unter dem Link wichtige Hinweise zur Erteilung eines Wahlscheins.
https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/start.do?mb=9186122
Alternativ können Sie den QR-Code auf Ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung zur Beantragung der Briefwahl scannen. Ihre Daten werden dabei automatisch ausgefüllt. Nach Eingabe Ihrer Mail-Adresse und Bestätigung der Datenschutzbestimmung geht der Antrag ebenfalls online bei uns ein. Eine Beantragung ist bis spätestens 4. Juni 2024 möglich.
Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt unter Tel. 08452 98-43 gerne zur Verfügung.