Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 einer neuen Verordnung zugestimmt, die eine Anpassung der Gebühren im Pass- und Ausweiswesen vorsieht.
Grund sind gestiegene Kosten bei der Ausweisproduktion sowie in den Personalausweisbehörden.
Die neuen Gebühren gelten ab dem 07.02.2026:
- 46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
- 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Für Rückfragen steht Ihnen der Bürgerservice gerne zur Verfügung – persönlich, telefonisch unter 08452/98-43 oder per E-Mail an buergerservice@geisenfeld.de.
Einen Termin zur Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes können Sie einfach online vereinbaren:
Terminvereinbarung - Stadt und Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld




