Die Kommunalwahl 2026

Kommunalwahl 2026

Was wird gewählt?

In Geisenfeld und dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm werden im Rahmen der Kommunalwahlen 2026 folgende Ämter neu gewählt:

  • Erste Bürgermeisterin / erster Bürgermeister
  • Landrätin / Landrat
  • Stadtratsmitglieder
  • Kreisräte

 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Deutsche sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (Geburtsdatum spätestens 8. März 2008), seit mindestens zwei Monaten sich mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in der Gemeinde oder im Landkreis aufhalten, und nicht durch richterlichen Beschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Wie viele Stimmen habe ich?

Sie erhalten 4 Stimmzettel. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zur Wahl der Ersten Bürgermeisterin/des Ersten Bürgermeisters (gelber Stimmzettel) und des Landrates/der Landrätin (blauer Stimmzettel) je eine Stimme.

Für die Wahl der Stadtratsmitglieder und der Kreisrätinnen und Kreisräte hat jeder grundsätzlich so viele Stimmen, wie Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder zu wählen sind. In Pfaffenhofen sind das 24 Stimmen für die Stadtratswahl (grüner Stimmzettel) und 60 Stimmen für die Kreistagswahl (weißer Stimmzettel). Die genaue Stimmenzahl finden Sie jeweils oben auf dem Stimmzettel.

 

Kumulieren und Panaschieren – was bedeutet das?

Eine Besonderheit bei der Wahl von Stadtrats- und Kreistagsmitgliedern: Es ist möglich einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten bis zu drei Stimmen zu geben und auch parteiübergreifend zu wählen.

Sie haben also folgende Möglichkeiten:

  • Sie können Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen wählen – das nennt man panaschieren.
  • Sie können kumulieren: Einer Kandidatin oder einem Kandidaten können Sie bis zu maximal drei Stimmen geben, indem Sie die Zahl der Stimmen mit den Ziffern „1“, „2“ oder „3“ neben den zu wählenden Kandidaten schreiben.
  • Sie können eine ganze Parteiliste ankreuzen. Dann bekommt jede Person auf dieser Liste in der angegebenen Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb einer Liste einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu streichen. Wenn Sie zusätzlich zum Listenkreuz einzelnen Personen Stimmen geben (eine oder mehrere) – auch aus anderen Parteien –, werden zuerst diese Stimmen gezählt. Die übrigen Stimmen gehen danach an die nicht gestrichenen Personen der angekreuzten Parteiliste, und zwar in der dort festgelegten Reihenfolge.

Wichtig ist, dass Sie nicht mehr Stimmen vergeben, als Ihnen zustehen, und den Stimmzettel eindeutig ausfüllen, da der Stimmzettel sonst ungültig wird.

 

Wann ist der Stimmzettel ungültig?

Der Stimmzettel wird ungültig, wenn

  • nicht eindeutig erkennbar ist, für wen die Stimmen abgegeben wurden,
  • die Gesamtstimmenanzahl überschritten wird,
  • zusätzliche Kritzeleien oder Bemerkungen angebracht werden,
  • nichts angekreuzt ist. Namen nur zu streichen, reicht alleine nicht aus.
  • einer einzelnen Person mehr als 3 Stimmen gibt.

 

Über folgenden Probestimmzettel können Sie Ihre geplante Stimmenvergabe für den Stadtrat ausprobieren:

https://www.geisenfeld.de/wahlen/Geisenfeld/Stadtrat/probestimmzettel.html

 

Einen Probestimmzettel zur Wahl des Kreistags in Pfaffenhofen a.d.Ilm finden Sie hier:

Landrats- und Kreistagswahlen 2026 | Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm