Das Landratsamt sucht Jugendschöffen (m/w/d)

Geisenfeld, 16.01.2023: Menschen, die sich ehrenamtliche engagieren möchten, können sich bis 17.03.2023 bewerben.

Jugendschöffenwahl

(Quelle: pixabay)

Für die Jahre 2024 bis 2028 werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Pfaffenhofen benötigt. Das Landratsamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Erfahrung und Freude im Umgang mit Jugendlichen und Verständnis für Jugendprobleme haben, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen.

 

„Wer sich als Jugendschöffe einbringt, übernimmt eine sehr interessante Aufgabe“, so Landrat Albert Gürtner. Wie die Leiterin der Abteilung Familie, Jugend, Bildung Elke Dürr mitteilte, bringt das Amt eines Jugendschöffen aber auch sehr viel Verantwortung mit sich. Insbesondere wird ein hohes Maß an Unparteilichkeit, selbstständigem Handeln und Urteilsreife vorausgesetzt.

 

Bewerben kann sich jeder mit deutscher Staatsbürgerschaft, der am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist. Weiterhin soll man erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Juristische Vorkenntnisse werden nicht benötigt.

 

Die Bewerbungen sollen bis spätestens 17.03.2023 beim Landratsamt, Abteilung Familie, Jugend, Bildung, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, eingegangen sein.

 

Das Bewerbungsformblatt finden Sie hier oder Sie können es telefonisch beim Landratsamt Abteilung Familie, Jugend, Bildung (Tel. 08441/ 27 -250 oder -253) angefordern.

 

Weitere Informationen sind unter www.schoeffenwahl.de zu finden.