Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden für die Dauer von vier Jahren von den Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Darüber hinaus muss die Person seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt innehaben. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden hingegen nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Um an der Wahl teilnehmen zu können, ist die Stellung eines Antrages auf Eintragung in das Wählerverzeichnis notwendig. Zuständig ist die Gemeinde, in welcher sich der letzte Wohnsitz vor dem Fortzug in das Ausland befand.
Bei der Bundestagswahl hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen. Diese Stimmen können beim Besuch eines Wahllokals am Wahltag, oder im Voraus per Briefwahl, abgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person kann mit ihrer Erststimme entscheiden, welcher Politiker aus dem zugehörigen Wahlkreis als Abgeordneter in den Bundestag einziehen soll. Die Zweitstimme hingegen wird an eine Parteienliste vergeben. Diese Stimme legt fest, welchen Anteil die Parteien an den Parlamentssitzen bekommen.
Diese und weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie unter folgendem Link: Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin.
Die Briefwahl ganz einfach hier online oder über den QR-Code auf dem Wahlschein beantragen.
So geht die Briefwahl für die Bundestagswahl 2025
Über nachfolgenden Link können Sie einen Wahlschein mit Briefzustellung ab sofort bis 18. Februar 2025 online beantragen.
Bitte halten Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung bereit.
Außerdem finden Sie unter dem Link wichtige Hinweise zur Erteilung eines Wahlscheins.
https://serviceportal.komuna.net/9186122/wahlschein/start
Alternativ können Sie den QR-Code auf Ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung zur Beantragung der Briefwahl scannen. Ihre Daten werden dabei automatisch ausgefüllt. Nach Eingabe Ihrer Mail-Adresse und Bestätigung der Datenschutzbestimmung geht der Antrag ebenfalls online bei uns ein. Eine Beantragung ist bis spätestens 18. Februar 2025 möglich.
Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt unter Tel. 08452 98-43 gerne zur Verfügung.