Die aktuelle Bodenrichtwertliste des Gutachterausschusses beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm mit Stand vom 1. Januar 2026 liegt für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Geisenfeld in der Zeit vom 18. Juni 2026 bis einschließlich 17. Juli 2026 im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4,
Zimmer 101, zur Einsichtnahme aus.
Im Rahmen der Auslegungsfrist können die Bodenrichtwerte während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Bürgerinnen und Bürger dürfen einzelne Bodenrichtwerte für den eigenen Gebrauch abschreiben. Die hierbei selbst erfassten Daten erfolgen auf eigene Verantwortung und ersetzen keine amtliche Bodenrichtwertauskunft.
Schriftliche Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste können ausschließlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine kostenpflichtige Amtshandlung handelt. Nach Ablauf der einmonatigen, kostenfreien Einsichtnahme bei der Stadt Geisenfeld ist ausschließlich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses berechtigt und verpflichtet, Auskünfte zu erteilen.
Darüber hinaus können einzelne Bodenrichtwerte kostenfrei über den BayernAtlas eingesehen werden. Hierzu unter www.atlas.bayern.de rechts oben den Bereich „Themen“ auswählen, anschließend unter „Planen und Bauen“ den Punkt „Bodenrichtwerte“ aktivieren und in das gewünschte Gemeindegebiet zoomen.
Durch Anklicken eines Grundstücks werden weitere Informationen in der linken Bildschirmspalte angezeigt.




