Bekanntmachung über Flurneuordnung und Dorferneuerung Großgundertshausen, Gde. Volkenschwand, Lkr. Kelheim

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Flurneuordnung und Dorferneuerung Großgundertshausen

Gemeinde Volkenschwand, Landkreis Kelheim

 

Vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 11.08.2021 Bekanntgabe

 

 

Bekanntgabe

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern hat die Beteiligten zum 15.09.2021 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet (§§ 65, 66 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG -; § 80 Abs.2 Nr.4 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).

Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 11.08.2021 und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung sind in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Kirchplatz 4, 85290 Geisenfeld, vom 06.09.2021 mit 20.09.2021 niedergelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.

 

Flurneuordnung und Dorferneuerung Großgundertshausen

Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern unter dem Link „vorläufige Besitzeinweisung“ eingesehen werden
(https://www.ale-niederbayern.bayern.de/132623/).

 

STADT GEISENFELD                                                  Paul Weber

Geisenfeld, 03.09.2021                                           1. Bürgermeister