I.
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 10.04.2025 die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Die Haushaltssatzung wird durch Niederlegung in der Geschäftsstelle der
Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Kämmerei,
Stadtplatz 1, 2. Obergeschoss (Zimmer Nr. 1)
amtlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang öffentlich ausgelegt (Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 3 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO).
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres in der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Kämmerei, Stadtplatz 1, 2. Obergeschoss (Zimmer Nr. 1) innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung zur Einsicht bereit (§ 4 BekV, Art. 41 KommZG).
II.
Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.05.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt.
Die Haushaltssatzung enthält als genehmigungspflichtigen Bestandteil eine Kreditaufnahme nach Art. 67 Abs. 4, Art. 71 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO).
Hierfür wurde die Genehmigung gemäß Art. 71 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) erteilt.
Geisenfeld, den 01.07.2025
Stadt Geisenfeld
Paul Weber
1. Bürgermeister








