Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung zur Wasserabgabesatzung (WAS)

Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung zur Wasserabgabesatzung (WAS)

 

Der Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe hat aufgrund der Art. 26 und 44 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) die zweite Änderungssatzung der Wasserabgabesatzung vom 07. Dezember 2022 erlassen.

 

Die Stadt Geisenfeld weist mit dieser Bekanntmachung als Verbandsmitglied darauf hin, dass diese Satzung mit genauem Wortlaut im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm, Ausgabe Nr. 23/2024 vom 19. August 2024 bekannt gemacht wurde.

 

Zudem besteht die Möglichkeit, die o.g. Satzung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasserversorgung Ilmtalgruppe, Hofmarkstraße 32, 85283 Wolnzach einzusehen.

 

Geisenfeld, 05.09.2024                                                                Paul Weber

STADT GEISENFELD                                                                  1. Bürgermeister