Bebauungsplan Nr. 98 "Braglwiesen" - Erneute öffentliche Auslegung

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Die Stadt Geisenfeld macht amtlich bekannt:

In seiner Sitzung vom 12.11.2020 hat der Stadtrat der Stadt Geisenfeld die im Verfahren der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen behandelt und beschloss, aufgrund der erforderlichen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs die nochmalige Auslegung der Planunterlagen. Die Änderungen stellen sich unter anderem wie folgt dar:

 

Aufgrund des nun vorliegenden Bodengutachtens ist eine Versickerung des Niederschlagswassers auszuschließen. Zum Rückhalt des Regenwassers vor der gedrosselten Ableitung in den Parleitener Graben ist im Nordosten die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens notwendig. Dies hat eine Umplanung und Reduzierung der Parzellen von 8 auf 7 Parzellen zur Folge.

 

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand des dörflich geprägten Ortsteils Holzleiten und umfasst die Flur-Nr. 474/2 Gemarkung Parleiten. Die Größe des Planungsgebietes beträgt ca. 0,54 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet dargestellt.

 

Bebauungsplan Nr. 98 Braglwiesen - Erneute öffentliche Auslegung

 

Das Verfahren wird gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.

 

Die vom Planungsbüro Wipfler Plan, Pfaffenhofen daraufhin geänderten Entwürfe des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 12.11.2020 können im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom

 

01.03.2021 bis 01.04.2021

im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen https://www.geisenfeld.de/index.php?id=0,928 eingestellt.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen werden Sie jedoch um vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung unter Tel.: 08452/98-102 gebeten.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

STADT GEISENFELD                                                                  Paul Weber

Geisenfeld, 19.02.2021                                                            1. Bürgermeister