Bebauungsplan Nr. 80 „Birketfeld III – 2. Änderung“; Bekanntmachung der Auslegung

Geisenfeld, 20.02.2023
Bebauungsplan Nr. 80 „Birketfeld III – 2. Änderung“; Bekanntmachung der Auslegung
Hier: Öffentliche Auslegung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. II i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. II i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB – beschleunigtes Verfahren

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Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung vom 18.02.2021 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Birketfeld III“ beschlossen und in seiner Sitzung vom 19.05.2022 den Entwurf des o.g. Bebauungsplanes gebilligt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Zell, nördlich der Hochstraße und beinhaltet die Flurstücke 734, 735, 736, 737, 738 und 739, Gemarkung Zell.

Der derzeit gültige Bebauungsplan lässt für diese Grundstücke bisher nur eine untergeordnete Einliegerwohnung als 2. Wohneinheit zu. Die zweite Änderung des Bebauungsplans verfolgt zum einen das Ziel der Zulässigkeit einer zweiten Wohneinheit, und zum anderen die Anpassung der Flächen für Garagen an die aktuelle Planung.

 

Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet dargestellt.

 

Birketfeld

 

Die Planung dient der Schaffung von weiteren Wohnbauflächen, das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.

 

Mit der Planung wurde das Planungsbüro Schwarz, München beauftragt. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Birketfeld III“ mit Begründung jeweils in der Fassung vom 19.05.2022, können im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom

 

01.03.2023 bis 03.04.2023

im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen (https://www.geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen) eingestellt.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

STADT GEISENFELD                                                                   

Geisenfeld, 20.02.2023   

       

Paul Weber

1. Bürgermeister