Bebauungsplan Nr. 77 „Gewerbegebiet Ilmendorf West“ 1. Änderung - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Stadt Geisenfeld für den Bebauungsplan Nr. 77 „Gewerbegebiet Ilmendorf West“ 1. Änderung

 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 24.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 77 „Gewerbegebiet Ilmendorf West“ 1. Änderung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nördlich der Stadt Geisenfeld, nordöstlich des Ortsteils Ilmendorf zwischen der Bundesstraße B16 und der Bahnlinie Regensburg/Ingolstadt. Er grenzt im Osten an das bestehende Gewerbegebiet Ilmendorf an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet folgende Flurnummern: 632, 632/2, 636 (Teilbereich), 638, 638/1, 432 (Teilbereich), 639 (Teilbereich), 644/1 (Teilbereich) und 645 (Teilbereich), Gemarkung Ilmendorf. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 5,16 ha. und ist im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt.

 

Gewerbegebiet Ilmendorf West

 

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans Nr. 77 „Gewerbegebiet Ilmendorf West“ 1. Änderung mit Begründung, Umweltbericht, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, faunistischen Sonderuntersuchung, schalltechnischen Untersuchung sowie dem geotechnischen Bericht liegen

 

im Rathaus der Stadt Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105,

85290 Geisenfeld

 

vom 18.07.2022 bis einschließlich 19.08.2022

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Es sind folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft/Erholung und Kultur- und Sachgüter sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

 

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen 

Tiere und Pflanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahmen

Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:

  • Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen im Planungsgebiet
  • Aussagen zu Zielen/Grundsätzen der übergeordneten Planungen (spez. Regionalplan, ABSP, landschaftsökologisches Rahmenkonzept GE Ilmendorf „Schaller Gutachten“) und deren Berücksichtigung im Bebauungsplan
  • Naturschutzfachliche Eingriffsregelung
  • Faunistische Sonderuntersuchungen und Prüfung der Auswirkungen auf europäisch geschützte Arten im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (spez. Feldlerche)
  • Erarbeitung und Festsetzung geeigneter vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) und Vermeidungsmaßnahmen
  • Aussagen zum Erhalt von Bestandsgrün sowie Förderung der Ein- und Durchgrünung (spez. Erhaltung und Optimierung der Verbundachse des Augrabens)

Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung, Landratsamt Pfaffenhofen Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege

Boden

 

 

 

 

 

Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:

  • Aussagen und Bewertung von Schadstoffbelastungen bzw. Altlasten (nördlich des Geltungsbereiches befindet sich ein ehemaliger Müllplatz)
  • Beschreibung der Bodentypen/-eigenschaften, Bewertung der Planung im Hinblick auf die Eingriffe in den Bodenhaushalt und Beschreibung der Maßnahmen zur Verringerung der Beeinträchtigungen

Fläche

Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:

  • Einschätzung der Ausstattung des Gebietes (Vorbelastungen, Lage im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet lt. Regionalplan)
  • Aussagen zum Flächenverbrauch

Wasser

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahmen

Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:

  • Aussagen zur Überschwemmungssituation des Augrabens (Gutachten Wipfler Plan) und Berücksichtigung bei der Planung (Retentionsraumausgleich)
  • Aussagen zum Regenwasser- und Schmutzwasserbeseitigungskonzept (Gutachten Wipfler Plan)
  • Aussagen und Bewertung des zu erwartenden Grundwasserstandes im Gebiet (Anheben des überbaubaren Geländes)

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Amt für Ernährung – Landwirtschaft – Forsten, Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung

Luft / Klima

 

 

 

 

Stellungnahmen

Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:

  • Aussagen und Bewertung der Luftreinheit
  • Aussagen zum Mikroklima und Bewertung der lokal klimatischen Situation durch die Flächenversiegelung

Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung

Landschaft und Erholung

 

 

 

 

 

Stellungnahmen

Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:

  • Beschreibung landschaftsbildprägender Elemente im Plangebiet
  • Aussagen zur Geländesituation (Nord-Südgefälle), Auffüllung des überbaubaren Geländes (hoher mittlerer Grundwasserstand)

Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung

Mensch und seine Gesundheit

 

 

 

 

 

Stellungnahmen

Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:

  • Aussagen und Bewertung zu Schadstoff- und Lärmemissionen (Gutachten Büro Kottermaier)
  • Aussagen und Bewertung zur Erholungsnutzung

Bayerischer Bauernverband, Amt für Ernährung - Landwirtschaft - Forsten, Landratsamt Pfaffenhofen Immissionsschutztechnik - Energie – Klimaschutz

Kultur- und Sachgüter

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahmen

Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:

  • Aussagen zum Bestand und zur Betroffenheit von Bau- und Bodendenkmälern im Gebiet (innerhalb des Geltungsbereiches keine Kulturgüter vorhanden, zwei Bodendenkmäler im direkten Umfeld vorhanden)
  • Beschreibung und Bewertung der Ertragsfähigkeit der Fläche aus landwirtschaftlicher Sicht (landschaftliche Standortkartierung - mittlere bis hohe Ertragsfähigkeit)
  • Beschreibung und Bewertung der Infrastruktur (Anschluss an das überregionale Verkehrsnetz)

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Landratsamt Pfaffenhofen Untere Denkmalschutzbehörde, Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

 

STADT GEISENFELD                                                                                  Erich Erl

07.07.2022                                                                                                 2. Bürgermeister