Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Stadt Geisenfeld für den Bebauungsplan Nr. 77 „Gewerbegebiet Ilmendorf West“ 1. Änderung
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 24.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 77 „Gewerbegebiet Ilmendorf West“ 1. Änderung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nördlich der Stadt Geisenfeld, nordöstlich des Ortsteils Ilmendorf zwischen der Bundesstraße B16 und der Bahnlinie Regensburg/Ingolstadt. Er grenzt im Osten an das bestehende Gewerbegebiet Ilmendorf an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet folgende Flurnummern: 632, 632/2, 636 (Teilbereich), 638, 638/1, 432 (Teilbereich), 639 (Teilbereich), 644/1 (Teilbereich) und 645 (Teilbereich), Gemarkung Ilmendorf. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 5,16 ha. und ist im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt.
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans Nr. 77 „Gewerbegebiet Ilmendorf West“ 1. Änderung mit Begründung, Umweltbericht, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, faunistischen Sonderuntersuchung, schalltechnischen Untersuchung sowie dem geotechnischen Bericht liegen
im Rathaus der Stadt Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105,
85290 Geisenfeld
vom 18.07.2022 bis einschließlich 19.08.2022
während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft/Erholung und Kultur- und Sachgüter sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
Schutzgut |
Art der vorhandenen Informationen |
Tiere und Pflanzen
Stellungnahmen |
Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung, Landratsamt Pfaffenhofen Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege |
Boden
|
Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
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Fläche |
Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
|
Wasser
Stellungnahmen |
Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Amt für Ernährung – Landwirtschaft – Forsten, Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung |
Luft / Klima
Stellungnahmen |
Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung |
Landschaft und Erholung
Stellungnahmen |
Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung |
Mensch und seine Gesundheit
Stellungnahmen |
Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
Bayerischer Bauernverband, Amt für Ernährung - Landwirtschaft - Forsten, Landratsamt Pfaffenhofen Immissionsschutztechnik - Energie – Klimaschutz |
Kultur- und Sachgüter
Stellungnahmen |
Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Landratsamt Pfaffenhofen Untere Denkmalschutzbehörde, Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
STADT GEISENFELD Erich Erl
07.07.2022 2. Bürgermeister