Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss gefasst, zur Errichtung einer Wohnanlage den o. g. Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt am südwestlichen Siedlungsrand von Engelbrechtsmünster und umfasst folgende Flurnummer:
Fl. Nr. 56, Gemarkung Engelbrechtsmünster. Die Größe des Planungsgebietes beträgt ca. 0,64 ha.
Der Planbereich wird folgendermaßen begrenzt:
im Süden: Nordgrenzen der Fl. Nrn. 58 und 59,
im Westen: Ostgrenze der Fl. Nrn. 56/3 und 1091,
im Norden: südliche Grenze der Fl. Nrn. 56/1 und 56/2,
im Osten: Bucherstraße (Fl. Nr. 21/2).
Der Planbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann während der üblichen Amtsstunden von Montag bis Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden.
Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Aktuelles – Amtliche Bekanntmachungen (https://www.geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen) eingestellt.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 b BauGB aufgestellt.
Ziel und Zweck der Planung ist die Errichtung einer Wohnanlage im Ortsteil Engelbrechtsmünster.
STADT GEISENFELD
13.12.2022
Paul Weber
Erster Bürgermeister








