Bebauungsplan Nr. 114 “Bucherstraße II - Engelbrechtsmünster“; Aufstellungsbeschlusses

Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss gefasst, zur Errichtung einer Wohnanlage den o. g. Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt am südwestlichen Siedlungsrand von Engelbrechtsmünster und umfasst folgende Flurnummer:

Fl. Nr. 56, Gemarkung Engelbrechtsmünster. Die Größe des Planungsgebietes beträgt ca. 0,64 ha.

 

 

Der Planbereich wird folgendermaßen begrenzt:

im Süden:       Nordgrenzen der Fl. Nrn. 58 und 59,

im Westen:     Ostgrenze der Fl. Nrn. 56/3 und 1091,

im Norden:      südliche Grenze der Fl. Nrn. 56/1 und 56/2,

im Osten:        Bucherstraße (Fl. Nr. 21/2).

 

Der Planbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet.

 

Lageplan Bebauungsplan Nr. 114 “Bucherstraße II - Engelbrechtsmünster“; Aufstellungsbeschlusses

 

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann während der üblichen Amtsstunden von Montag bis Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden.

Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Aktuelles – Amtliche Bekanntmachungen (https://www.geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen) eingestellt.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 b BauGB aufgestellt.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Errichtung einer Wohnanlage im Ortsteil Engelbrechtsmünster.

 

STADT GEISENFELD                                                                    

13.12.2022     

 

Paul Weber

Erster Bürgermeister