Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss gefasst, zur Schaffung von neuen Wohnbauflächen, den o. g. Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt am nördlichen Siedlungsrand von Ilmendorf und umfasst folgende Flurnummer:
Fl. Nr. 96, Gemarkung Geisenfeld. Die Größe des Planungsgebietes beträgt ca. 1,74 ha.
Der Planbereich wird folgendermaßen begrenzt:
im Süden: Nordgrenzen der Fl. Nrn. 95, 96/16, 96/17, 96/18, 96/19, 96/20, 96/21, 96/22,
im Westen: Ostgrenze der Fl. Nr. 613,
im Norden: Bundesstraße B 16,
im Osten: Westgrenze Feldweg Fl. Nr. 147.
Der Planbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet und rot hinterlegt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann während der üblichen Amtsstunden von Montag bis Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden.
Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Aktuelles – Amtliche Bekanntmachungen (https://www.geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen) eingestellt.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 b BauGB aufgestellt.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von neuen Wohnbauflächen im Ortsteil Ilmendorf.
STADT GEISENFELD
13.12.2022
Paul Weber
Erster Bürgermeister









