Bebauungsplan Nr. 108 “An der Hartacker Straße - Ilmendorf“; Aufstellungsbeschluss

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Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss gefasst, zur Schaffung von neuen Wohnbauflächen, den o. g. Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt am nördlichen Siedlungsrand von Ilmendorf und umfasst folgende Flurnummer:

Fl. Nr. 96, Gemarkung Geisenfeld. Die Größe des Planungsgebietes beträgt ca. 1,74 ha.

 

Der Planbereich wird folgendermaßen begrenzt:

im Süden:       Nordgrenzen der Fl. Nrn. 95, 96/16, 96/17, 96/18, 96/19, 96/20, 96/21, 96/22,

im Westen:     Ostgrenze der Fl. Nr. 613,

im Norden:      Bundesstraße B 16,

im Osten:        Westgrenze Feldweg Fl. Nr. 147.

 

Der Planbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet und rot hinterlegt.

Lageplan Bebauungsplan Nr. 108 “An der Hartacker Straße - Ilmendorf“; Aufstellungsbeschluss

 

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann während der üblichen Amtsstunden von Montag bis Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden.

Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Aktuelles – Amtliche Bekanntmachungen (https://www.geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen) eingestellt.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 b BauGB aufgestellt.

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von neuen Wohnbauflächen im Ortsteil Ilmendorf.

 

STADT GEISENFELD       

13.12.2022       

 

                                                     

Paul Weber

Erster Bürgermeister