Bebauungsplan Nr. 103 „Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster III“ und 45. Änderung des Flächennutzungsplans

Geisenfeld, 24.03,2023
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Stadt Geisenfeld für den Bebauungsplan Nr. 103 „Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster III“ und der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geisenfeld im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 19.01.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 103 „Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster III“ sowie der 45. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.

 

Die Vorhabenfläche liegt südöstlich von der Ortschaft Engelbrechtsmünster. Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurnummern 154, 156, 157, 157/1 und 161 der Gemarkung Engelbrechtsmünster. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 5 ha. und ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.

 

Geltungsbereich

Solarpark Engelbrechtsmünster

Die Entwurfsunterlagen der Planung (Planungsbüro Stefan Joven, Landschaftsplanung, Ingeborgstraße 22, 81825 München) liegen

im Rathaus der Stadt Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105, 85290 Geisenfeld

vom 04.04.2023 bis einschließlich 08.05.2023

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/ die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/ der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:         

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

[S]: Stellungnahmen

[B] : Aussagen in Begründungen und Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung (saP)

[P]: Planinhalte, Festsetzungen

 

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen

Tiere / Artenschutz und Pflanzen

·  Hinweise zur Grünordnungsplanung (P, B, S)

·  Beachtung kartierter Biotope und Schutzgebiete (B)

·  Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für den Eingriff in Natur und Landschaft (P, B)

·  Ausführliche Angaben zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsflächen (P, B, S)

·  Vorkommen besonders geschützter Arten und deren Lebensräume (B, spezielle

   artenschutzrechtliche Prüfung)

Boden

·  Informationen zu Altlasten (P, B, S)

·  Angaben zu Überbauung, Eingriffe und Versiegelung (P, B)

Wasser

·  Angaben zu Grundwasser, Gewässer und Niederschlagswasserbeseitigung durch

   Versickerung (P, B, S)

Luft / Klima

·  Angaben zu den standörtlichen Gegebenheiten (B)

Landschaft und Erholung

·  Informationen zum Orts- und Landschaftsbild (B)

·  Hinweise zur Grünordnungsplanung (P, B, S)

Mensch und seine Gesundheit

·  Angaben zum Immissionsschutz (P, B, S)

·  Hinweis zur Nichtbetretbarkeit der Anlage

·  Blendgutachten 2021-2784 vom 30.03.2022

Kultur- und Sachgüter

·  Hinweis auf die Meldepflicht von Bodendenkmäler (B)

·  Angaben zu Spartenleitungen (P, B, S)

Wechselwirkungen

·  Behandlung im Umweltbericht (B)

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Stadt Geisenfeld, 24.03.2023  

 

Paul Weber

Erster Bürgermeister