Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 116 „Ehemaliges Weiß-Areal“;
Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seinen Sitzungen am 17.05.2023, und der Änderung des Aufstellungsbeschlusses am 07.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss gefasst, zur Überplanung eines innerstädtischen Grundstückes den o. g. Bebauungsplan aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Realisierung einer Wohnanlage für Betreutes Wohnen auf dem ehemaligen Gelände des Einrichtungshauses „Weiß“ mit untergeordneten Räumlichkeiten für Gewerbe, freie Berufe und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs.
In seiner Sitzung am 18.04.2024 wog der Stadtrat die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden ab und fasste den Billigungs- und Auslegungsbeschluss auf Grundlage des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 116 “Ehemaliges Weiß-Areal“ in der Fassung vom 18.04.2024.
Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplans liegt im Stadtkern unmittelbar angrenzend an den Kirchplatz und umfasst folgende Flurnummern:
Fl. Nrn. 123, 123/1, 126, 126/1, 130, 130/2, 131 und 132 sowie eine Teilfläche der Fl. Nr. 134 der Gemarkung Geisenfeld.
Die Größe des Planungsgebietes beträgt ca. 0,39 ha.
Der Planbereich wird folgendermaßen begrenzt:
im Süden/
Südwesten: Kirchplatz,
im Norden: Talgasse,
im Nordwesten: Wohnbebauung Fl. Nr. 133, Rathausstraße,
im Osten: Krankenhausstraße.
Der Planbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt bzw. hellgrün umrandet.

Der o.g. Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ist nicht erforderlich.
Mit der Planung wurde das Planungsbüro WipflerPlan Planungsgesellschaft mbH, Pfaffenhofen/Ilm, beauftragt. Der o.g. Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, den umweltbezogenen Gutachten sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
10.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024
im Rathaus der Stadt Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 205 (Bauamt)
85290 Geisenfeld
während der üblichen Amtsstunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen (https://www.geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen) eingestellt.
Ebenso sind diese Unterlagen über das Geoportal Bayern
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal herunterzuladen.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Artenschutzrechtliche Vorabschätzung, Stadt Geisenfeld - Vorhabenbezogener Bebau-ungsplan Nr. 116 „Ehemaliges Weiß-Areal“, in der Fassung vom 22.11.2023, WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH, Pfaffenhofen/Ilm
- Geotechnischer Bericht Nr. B2311544, Neubau einer Wohnanlage für betreutes Wohnen Kirchplatz 1-2 in Geisenfeld, in der Fassung vom 07.03.2024, GeoPlan GmbH, Osterhofen
- Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 116 „Ehemaliges Weiß-Areal“ in der Stadt Geisenfeld, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, in der Fassung vom 08.04.2024, Auftrags-Nr. 8633.1 / 2024 – FB, Ingenieurbüro Kottermair GmbH, Altomünster
- umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB:
Schutzgut Boden
- Landratsamt: Altlasten bzw. schädliche Bodenverunreinigungen
- Wasserwirtschaftsamt: Bodenschutz, Altlasten bzw. schädliche Boden-verunreinigungen
Schutzgut Wasser
- Wasserwirtschaftsamt: Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung
Schutzgut Klima und Lufthygiene
- Landratsamt: Maßnahmen zur Klimaanpassung
Schutzgut Landschaft
- Landratsamt: Gestaltung Ortsbild, Gebäudegestaltung, Ein- und Durchgrünung
- Landesamt für Denkmalpflege, Landratsamt: Höhenentwicklung Gebäude, Nähe zu Baudenkmälern (Sichtbeziehung)
Schutzgut Mensch und Gesundheit
- Landratsamt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Lärmimmissionen und -emissionen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Landratsamt: Lage im Ensemble, Betroffenheit Bodendenkmäler, Betroffenheit Baudenkmal
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans zu unterrichten. Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an die Adresse
bauamt@geisenfeld.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg in Textform oder im Rathaus während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
STADT GEISENFELD Paul Weber
Geisenfeld, 06.05.2024 1. Bürgermeister









