Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
57. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 121 „Sondergebiet Pferdezucht, Pferdesport und Pferdehaltung Ritterswörth“ mit Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 26 „Gewerbegebiet Wolf“ und Nr. 46 „Gewerbegebiet Wolf II“ (Einschließlich Teiländerung des BP Nr. 26 „Gewerbegebiet Wolf“)
Hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 die 57. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen und in seiner Sitzung vom 13.11.2025 dem Vorentwurf zugestimmt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen für die Haltung von ca. 30 – 50 eigenen Pferden des künftigen Nutzers. Eine gewerbliche Unterbringung von Pferden als sog. Einsteller ist nicht geplant.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als Sondergebiet dargestellt, jedoch nur in Teilbereichen als überbaubare Fläche. Da sich die überbaubare Fläche verschiebt, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand der Stadt Geisenfeld. Das zu überplanendes Grundstück liegt direkt an der „Ritterswörther Allee“, westlich der Münchener Straße und umfasst folgende Flurnummern: Fl. Nrn. 569, 569/1, 569/3, 569/4, 573, 580/7, 62/2 (TF) und 62/3 der Gemarkung Zell, Stadt Geisenfeld.
Die Größe des Planungsgebietes beträgt ca. 9,3 ha.
Der Planbereich wird folgendermaßen begrenzt:
im Süden: durch die Fl. Nr. 575, 576, 577, 579/5, 580/6 der Gemarkung Zell,
im Westen: durch die Fl. Nrn. 545/1, 566 und 566/1 der Gemarkung Zell,
im Norden: durch die Fl. Nr. 569/2 der Gemarkung Zell,
im Osten: durch die Fl. Nr. 3 der Gemarkung Zell.
Der Planbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet:

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Eichenseher aus Pfaffenhofen a. d. Ilm beauftragt.
Der Vorentwurf der Bauleitpläne mit Begründung und Vorentwurf zum Umweltbericht in der Fassung vom 13.11.2025 kann im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
vom 22.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026
im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, 2. Stock, Zimmer 205
während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Aktuelles/ Amtliche Bekanntmachungen eingestellt.
Dabei werden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes gilt außerdem, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Wir bitten Sie, die Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans getrennt voneinander an die E-Mail-Adresse
bauleitplanung@geisenfeld.de einzureichen.
Geisenfeld, 16.12.2025 Paul Weber
STADT GEISENFELD 1. Bürgermeister








