- Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Pferdezucht, Pferdesport und Pferdehaltung Ritterswörth“ und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121 „Sondergebiet Pferdezucht, Pferdesport und Pferdehaltung Ritterswörth“ mit Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 26 „Gewerbegebiet Wolf“ und Nr. 46 „Gewerbegebiet Wolf II (Einschließlich Teiländerung BP Nr. 26 „Gewerbegebiet Wolf“)“ der Stadt Geisenfeld (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB)
Hier: Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 die 57. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen und in seiner Sitzung vom 13.11.2025 dem Vorentwurf zugestimmt. In der Sitzung am 30.07.2026 wurde die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung durchgeführt sowie der erneute Auslegungsbeschluss gefasst.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen für die Haltung von ca. 30 – 50 eigenen Pferden des künftigen Nutzers. Eine gewerbliche Unterbringung von Pferden als sog. Einsteller ist nicht geplant.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als Sondergebiet dargestellt, jedoch nur in
Teilbereichen als überbaubare Fläche. Da sich die überbaubare Fläche verschiebt, wird der
Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.
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Der Geltungsbereich der 57. Flächennutzungsplanänderung liegt am südlichen Rand der Stadt Geisenfeld. Die zu überplanenden Grundstücke liegen direkt an der „Ritterswörther Allee“, westlich der Münchener Straße und umfassen folgende Flurnummern: 569, 569/1, 569/3, 569/4, 573, 579/1 580/7, 580/9, 62/2 (TF), 62/3, Gemarkung Zell. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 9,3 ha.
Der Geltungsbereich wird folgendermaßen begrenzt:
im Norden: durch die Fl. Nr. 569/2 der Gemarkung Zell,
im Westen: durch die Fl. Nrn. 545/1, 566 und 566/1 der Gemarkung Zell,
im Süden: durch die Fl. Nrn. 575, 576, 577, 579/5, 579/2, 580/6 und 580/10 der Gemarkung Zell,
im Osten: durch die Fl. Nr. 3 der Gemarkung Zell.
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Der Geltungsbereich des 121. Bebauungsplanes liegt am südlichen Rand der Stadt Geisenfeld. Die zu überplanenden Grundstücke liegen direkt an der „Ritterswörther Allee“, westlich der Münchener Straße und umfassen folgende Flurnummern: 569, 569/1, 569/3, 569/4, 569/7, 573, 579/1, 580/7, 580/9, 62/2 (Tfl.) und 62/3 der Gemarkung Zell. Die Größe des Planungsgebietes beträgt ca. 9,3 ha.
Der Geltungsbereich wird folgendermaßen begrenzt:
im Norden: durch die Fl. Nr. 569/2 der Gemarkung Zell,
im Westen: durch die Fl. Nrn. 545/1, 566 und 566/1 der Gemarkung Zell,
im Süden: durch die Fl. Nrn. 575, 576, 577, 579/5, 579/2, 580/6 und 580/10 der Gemarkung Zell,
im Osten: durch die Fl. Nr. 3 der Gemarkung Zell.
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Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Planungsbüro Eichenseher aus Pfaffenhofen beauftragt.
Die Planunterlagen können im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom
17.08.2026 bis einschließlich 25.09.2026
im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, 2. Stock, Zimmer 205
während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Aktuelles – Amtliche Bekanntmachungen eingestellt. Ebenso können diese Unterlagen über das Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal heruntergeladen werden.
Dabei werden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauleitplanung@geisenfeld.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg in Textform oder im Rathaus während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Verfügbare umweltbezogene Informationengemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Die wesentlichen Stellungnahmen und Informationen sind in untenstehender Tabelle aufgeführt und den Schutzgütern zugeordnet.
Folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft. Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter und Wechselwirkungen sind sowohl für den Bebauungsplan als auch für die Flächennutzungsplanänderung verfügbar:
Aussagen in Begrünung mit Umweltbericht (B)
Planinhalte (Darstellung im Bauleitplan) (P)
Stellungnahmen im Verfahren §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB (S)
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Schutzgut |
Urheber/ Quelle |
Wesentlicher Inhalt der umweltbezogenen Information |
| Arten und Biotope |
Umweltbericht nach § 2a BauGB vom 30.07.2026 (Eichenseher Ingenieure GmbH) |
Aussagen zu Lebensraumfunktion, Artenschutz, biologische Vielfalt; Bestands- und Eingriffsbewertung, Ausgleichsermittlung (B, P) |
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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 22.09.2025 (ÖFA – Ökologie Fauna Artenschutz) |
Aussagen zu Artenschutz; Empfehlung von Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen (B) | |
| Stellungnahme Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauleitplanung vom 26.01.2026 | Aussagen zu den Belangen des regionalen Grünzugs, des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets und des regionalen Biotopverbundes; Aussagen zu Ein- und Durchgrünung (S) | |
| Stellungnahme Regierung von Oberbayern vom 14.01.2026 | Aussagen zu landschaftlichem Vorbehaltsgebiet und regionalem Grünzug (S) | |
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Stellungnahme Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege vom 26.01.2026 |
Aussagen zum erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleich und potentiell geeigneten Quartierstrukturen für Fledermäuse (S, B) | |
| Stellungnahme Bürger 1 vom 28.01.2026 | Aussagen zum Baumbestand an der Ritterswörther Allee (S, P, B) | |
| Boden |
Kampfmittelvorerkundung vom 28.08.2025 (LUFTBILDDATENBANK D. Carls GmbH) |
Aussagen zur Kampfmittelfreiheit (B) |
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Geotechnischer Bericht vom 28.07.2025 (INGEOTEC) |
Aussagen zu den Eigenschaften der angetroffenen Böden und Ergebnisse der chemischen Untersuchungen sowie Bohrungen (B) |
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Begründung und Umweltbericht nach § 2a BauGB vom 30.07.2026 (Eichenseher Ingenieure GmbH) |
Aussagen zu Altlasten (B) | |
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Stellungnahme Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Immissionsschutz, Bodenschutz vom 22.01.2026 |
Hinweis zu Altlasten und Bodenverunreinigungen sowie Bodenbelastungen (S) |
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Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt vom 30.02.2026 |
Hinweis zu abfallrechtlichen Belangen (S) |
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| Wasser |
Entwässerungskonzept vom 02.04.2026 (Eichenseher Ingenieure GmbH) |
Aussagen zu Grundwasser sowie Konzept zur Niederschlagswasserversickerung (B) |
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Begründung und Umweltbericht nach § 2a BauGB vom 30.07.2026 (Eichenseher Ingenieure GmbH) |
Aussagen zu Grundwasser, festgesetztem Überschwemmungsgebiet und wassersensiblen Bereichen (B) |
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Geotechnischer Bericht vom 28.07.2025 (INGEOTEC) |
Aussagen zu Grundwasser, festgesetztem Überschwemmungsgebiet, wassersensiblem Bereich und Versickerung von Niederschlagswasser (B) |
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Stellungnahme Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauleitplanung vom 26.01.2026 |
Aussagen zu festgesetztem Überschwemmungsgebiet (S) |
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Stellungnahme Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Wasserrecht vom 12.02.2026 |
Aussagen zu festgesetztem Überschwemmungsgebiet und Hochwasserschutz (S) |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes gilt außerdem, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB).
STADT GEISENFELD Paul Weber
Geisenfeld, 11.08.2026 Erster Bürgermeister





