Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
50. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 113 „Sondergebiet Solarpark Untermettenbach II“ der Stadt Geisenfeld (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB);
Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans sowie die 50. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen. In Seiner Sitzung vom 16.11.2023 wog der Stadtrat die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteilung der Öffentlichkeit und Behörden ab und fasste den Billigungs- und Auslegungsbeschluss auf Grundlage der Entwürfe in der Fassung vom 16.11.2023.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Solarpark Untermettenbach II“ und Änderung des Flächennutzungsplans soll die Nutzung erneuerbarer Energien im Stadtgebiet weiter ausgebaut werden.
Das Planungsgebiet liegt westlich des Ortsteils Untermettenbach, auf einem ehemaligen Kiesabbaugebiet nördlich der Staatsstraße 2335. Von der Planung betroffen ist die Fl. Nr. 502 der Gemarkung Untermettenbach. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,7 ha. und ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Geltungsbereich

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Joven aus München beauftragt.
Der Vorentwurf der Bauleitpläne mit Begründung und Umweltbericht können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom
vom 03.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024
im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 205
während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt. Ebenso sind diese Unterlagen über das Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal herunterzuladen.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
[S]: Stellungnahmen
[B] : Aussagen in Begründungen und Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung (saP) [P]: Planinhalte, Festsetzungen
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Schutzgut |
Art der vorhandenen Informationen |
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Tiere / Artenschutz und Pflanzen |
Abstimmungen mit der Naturschutzbehörde Hinweise zur Grünordnungsplanung (P, B, S) Beachtung kartierter Biotope und Schutzgebiete (B) Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für den Eingriff in Natur und Landschaft (P, B) Ausführliche Angaben zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsflächen (P, B, S) Vorkommen besonders geschützter Arten und deren Lebensräume (z.B. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) |
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Boden |
Informationen zu Altlasten (P, B, S) Angaben zu Überbauung, Eingriffe und Versiegelung (P, B) |
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Wasser |
Angaben zu Grundwasser, Gewässer und Niederschlagswasserbeseitigung durch Versickerung (P, B, S) |
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Luft / Klima |
Angaben zu den standörtlichen Gegebenheiten (B) |
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Landschaft und Erholung |
Informationen zum Orts- und Landschaftsbild (B) Hinweise zur Grünordnungsplanung (P, B, S) |
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Mensch und seine Gesundheit |
Angaben zum Immissionsschutz (P, B, S) Hinweis zur Nichtbetretbarkeit der Anlage |
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Kultur- und Sachgüter |
Hinweis auf die Meldepflicht von Bodendenkmäler (B) Angaben zu Spartenleitungen (P, B, S) |
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Fläche |
Angaben zum Flächenverbrauch (B) |
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Wechselwirkungen |
Behandlung im Umweltbericht (B) |
Dabei werden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@geisenfeld.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg in Textform oder im Rathaus während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes gilt außerdem, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB).
STADT GEISENFELD Erich Erl
Geisenfeld. 28.05.2024 2. Bürgermeister









