44. Änd. Flächennutzpl. „Betonwerk Reisinger“ u. Aufstellung des vorhabenbezog. Beb.pl. Nr. 34 „Feilenmoos – 2. Änd., Sondergeb. Betonwerk Reisinger"

Themenlogo - Amtliche Bekanntmachung

44. Änderung des Flächennutzungsplans „Betonwerk Reisinger“ und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Feilenmoos – 2. Änderung, Sondergebiet Betonwerk Reisinger“ der Stadt Geisenfeld (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB);

Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die 44. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen und in seiner Sitzung vom 21.01.2021 dem Vorentwurf zugestimmt. Konkreter Anlass ist, dass die Fortführung des Betonwerks am derzeitigen Standort nach Beendigung des Kiesabbaus im Feilenmoos erreicht wird und baurechtlich sowie langfristig gesichert wird.

 

Der Geltungsbereich liegt ca. 3,0 Km nordwestlich von Geisenfeldwinden, an der Staatsstraße St 2335 und beinhaltet folgende Flurnummern: FlNrn 2327/2 Teilfläche (T), 2327 (T), 2325 (T), 2324, 2324/1, 2323/12, 2323/5, 2323, 2301 (T), 2301/3, 2306/5, 2306 und 2306/4, Gemarkung Geisenfeld. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 3,39 ha. Der Geltungsbereich ist im nachfolgendem Lageplan schwarz umrandet dargestellt und wird folgendermaßen begrenzt:

im Norden:      durch die Nordgrenze der FlNr 2323 sowie einer Parallelen zu den Nordgrenzen der FlNrn 2324 und 2323/12 im Abstand von 5m,

im Osten:        durch die Westgrenze der FlNr. 2323/4 sowie einer Parallelen zur Ostgrenze FlNr. 2324 im Abstand von 5 m,

im Süden:       durch die Nordgrenze der Staatsstraße St 2335,

im Westen:     durch die Parallele zur Ostgrenze der FlNr. 2300 im Abstand von ca. 37 m sowie zur Westgrenze der FlNr. 2324 im Abstand von ca. 10 m.

 

44. Änderung des Flächennutzungsplans „Betonwerk Reisinger“ und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Feilenmoos – 2. Änderung, Son

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Schwarz, München und Köppel Landschaftsarchitekt, Mühldorf a. Inn beauftragt.

In der Stadtratssitzung vom 19.08.2021 wurden die im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen behandelt sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Jedem wird nun erneut die Möglichkeit gegeben, sich am Verfahren zu beteiligen und Anregungen oder Bedenken vorzutragen.

 

Die Entwürfe der Bauleitpläne jeweils samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 19.08.2021, der Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Nov/Dez 2021, die Floristische und faunistische Untersuchungen von August 2021 und den nach Einschätzung der Stadt Geisenfeld wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom

 

20.04.2022 bis 20.05.2022

im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Don-nerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt. Für den Besuch des Rathauses gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Daher bitten wir Sie um vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung unter Tel.: 08452/98-102.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Es sind folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft/Erholung und Kultur- und Sachgüter sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

 

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen 

Tiere und Pflanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahmen

finden sich im Umweltbericht, Grünordnung, im Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung durch Köppel Landschaftsarchitekten Nov/ Dezember 2021 und in den Floristischen und faunistischen Untersuchungen ÖfA von August 2021 Nov/Dezember 2021

Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:

§  Aussagen und Bewertung von Lärmimmissionen

§  Aussagen und Bewertung des Vorhabens mit bestehenden Biotopen

§  Aussagen, Bewertung und Maßnahmen bzgl. speziellen Artenschutz (spez. Zauneidechse und Goldammer) aufgrund der beiliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

§  Aussagen zum Erhalt von Bestandsgrün sowie Förderung der Ein- und Durchgrünung

Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung, Landratsamt Pfaffenhofen Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege

Es wurden in den Stellungnahmen Aussagen, Forderungen sowie Hinweise zur Ein- und Durchgrünung des Plangebietes, naturschutzrechtlichen Ausgleich und eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zur nächsten Beteiligung gemacht. Diese Punkte sind bereits in den beiliegenden B-Plan Unterlagen und dem Umweltbericht eingearbeitet und berücksichtigt.

Boden

 

 

 

 

Stellungnahmen

finden sich im Umweltbericht

Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:

§  Aussagen und Bewertung von Schadstoffbelastungen bzw. Altlasten

§  Aussagen und Bewertung von Versiegelungen, Aufschüttungen und Bodenmodellierungen

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung, Landratsamt Pfaffenhofen Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege, Landratsamt Pfaffenhofen Immissionsschutzverwaltung

Es wurden in den Stellungnahmen Aussagen, Forderungen sowie Hinweise zur Ein- und Durchgrünung des Plangebietes, naturschutzrechtlichen Ausgleich und Anzeigen von Bodenverunreinigungen gemacht. Diese Punkte sind bereits in den beiliegenden B-Plan Unterlagen und dem Umweltbericht eingearbeitet und berücksichtigt.

Wasser

 

 

 

 

 

Stellungnahmen

finden sich im Umweltbericht

Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:

§  Aussagen und Bewertung von Schadstoffbelastungen

§  Aussagen und Bewertung von Verdichtungen und Versiegelungen

§  Aussagen und Bewertung des Nutzungskonzeptes von Oberflächenwasser (geschlossener Wasserkreislauf)

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung, Landratsamt Pfaffenhofen Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege, Landratsamt Pfaffenhofen Immissionsschutzverwaltung

Es wurden in den Stellungnahmen Aussagen, Forderungen sowie Hinweise zur Ein- und Durchgrünung des Plangebietes, naturschutzrechtlichen Ausgleich, Niederschlags- und Abwasserbeseitigung und Anzeigen von Bodenverunreinigungen gemacht. Diese Punkte sind bereits in den beiliegenden B-Plan Unterlagen und dem Umweltbericht eingearbeitet und berücksichtigt.

Luft / Klima

 

 

 

 

 

Stellungnahmen

finden sich im Umweltbericht

Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:

§  Aussagen und Bewertung zu Schadstoffemissionen

§  Aussagen und Bewertung zum Verkehrsaufkommen

§  Aussagen und Bewertung zum Mikroklima

§  Aussagen und Bewertung von Verdichtung und Versiegelung

Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Es wurden in den Stellungnahmen Aussagen, Forderungen sowie Hinweise über Ein- und Durchgrünung des Plangebietes und maximale Bauhöhen gemacht. Diese Punkte sind bereits in den beiliegenden B-Plan Unterlagen und dem Umweltbericht eingearbeitet und berücksichtigt.

Landschaft und Erholung

 

 

 

Stellungnahmen

finden sich im Umweltbericht

Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:

§  Aussagen zum Erhalt von Bestandsgrün sowie Förderung der Ein- und Durchgrünung

§  Aussagen und Bewertung zur Bauweise, Höhen etc.

Regierung von Oberbayern, Planungsverband Region Ingolstadt, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung

Es wurden in den Stellungnahmen Aussagen, Forderungen sowie Hinweise über Erfordernisse der Raumordnung, Regionalplanung (speziell zum Anbindegebot sowie zum landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Feilenmoos), maximale Bauhöhen und Ein- und Durchgrünung des Plangebietes gemacht. Diese Punkte sind bereits in den beiliegenden B-Plan Unterlagen und dem Umweltbericht eingearbeitet und berücksichtigt.

Mensch und seine Gesundheit

 

 

 

 

Stellungnahmen

finden sich im Umweltbericht

Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:

§  Aussagen und Bewertung zu Schadstoff- und Lärmemissionen

§  Aussagen und Bewertung zur Erholungsnutzung

§  Aussagen und Bewertung zum Verkehrsaufkommen

§  Aussagen und Bewertung zu lagernden Materialien

Regierung von Oberbayern, Planungsverband Region Ingolstadt, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung

Es wurden in den Stellungnahmen Aussagen, Forderungen sowie Hinweise über Erfordernisse der Raumordnung, Regionalplanung (speziell zum Anbindegebot sowie zum landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Feilenmoos), maximale Bauhöhen und Ein- und Durchgrünung des Plangebietes gemacht. Diese Punkte sind bereits in den beiliegenden B-Plan Unterlagen und dem Umweltbericht eingearbeitet und berücksichtigt.

Kultur- und Sachgüter

finden sich im Umweltbericht

Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten:

§  Aussagen und Bewertung zu Bodendenkmälern

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Für die Änderung des Flächennutzungsplanes gilt außerdem, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

STADT GEISENFELD                   Paul Weber

Geisenfeld, 07.04.2022             1. Bürgermeister