51. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 115 „Sondergebiet Solarpark Deponie Brunn“

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51. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 115 „Sondergebiet Solarpark Deponie Brunn“ der Stadt Geisenfeld (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB);

Hier: Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans sowie die 45. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen.

 

Konkreter Anlass ist die Ausweisung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 115 "Sondergebiet Solarpark Deponie Brunn“ liegt nordöstlich von Brunn und wird auf Teilflächen der Flurnummern 1027, 1033, 1033/1, 1032, 1031, 1029 und 1030, Gemarkung Rottenegg, ausgewiesen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4,0 ha, die der zugehörigen Ausgleichsflächen 0,8 ha. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:

 

Geltungsbereich

 

Mit der Ausarbeitung der Planung ist das Planungsbüro Stefan Joven, Landschaftsplanung, Ingeborgstraße 22, 81825 München, beauftragt worden. Der Vorentwurf der Planung kann im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

im Rathaus der Stadt Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105,

85290 Geisenfeld

vom 27.11.2023 bis einschließlich 29.12.2023

 

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter https://www.geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/ die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/ der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

[S]: Stellungnahmen

[B]: Aussagen in Begründungen und Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung (saP) [P]: Planinhalte, Festsetzungen

 

Schutzgut Art der vorhandenen Informationen
Tiere / Artenschutz und Pflanzen
  • Abstimmungen mit der Naturschutzbehörde (P, B))
  • Hinweise zur Grünordnungsplanung (P, B, S)
  • Beachtung kartierter Biotope und Schutzgebiete (B)
  • Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für den Eingriff in Natur und Landschaft (P, B)
  • Ausführliche Angaben zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsflächen (P, B, S)
  • Vorkommen besonders geschützter Arten und deren Lebensräume
    (B, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)
Boden
  • Informationen zu Altlasten (P, B, S)
  • Angaben zu Überbauung, Eingriffe und Versiegelung (P, B)
Wasser
  • Angaben zu Grundwasser, Gewässer und Niederschlagswasserbeseitigung durch Versickerung (P, B, S)

Luft / Klima

  • Angaben zu den standörtlichen Gegebenheiten (B)
Landschaft und Erholung
  • Informationen zum Orts- und Landschaftsbild (B)
  • Hinweise zur Grünordnungsplanung (P, B, S)
Mensch und seine Gesundheit
  • Angaben zum Immissionsschutz (P, B, S)
  • Hinweis zur Nichtbetretbarkeit der Anlage (B)
Kultur- und Sachgüter
  • Hinweis auf die Meldepflicht von Bodendenkmälern (B)
  • Angaben und Hinweise zur Deponienutzung (B, S)
  • Angaben zu Spartenleitungen (P, B, S)
Fläche
  • Angaben zum Flächenverbrauch (B)
Wechselwirkungen
  • Behandlung im Umweltbericht (B)

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

STADT GEISENFELD                                                                                                                            Paul Weber

Geisenfeld, 14.11.2023                                                                                                                     1. Bürgermeister