Bebauungsplan Nr. 112 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Untermettenbach“ und 49. Änderung des Flächennutzungsplans

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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 112 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Untermettenbach“ und der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geisenfeld im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 10.08.2023 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 112 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Untermettenbach“ sowie der 49. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.

 

Das Planungsgebiet liegt rund 1 km östlich der Stadt Geisenfeld, westlich des Ortsteils Untermettenbach, zwischen der Ortsverbindungsstraße Untermettenbach-Geisenfeld und der Staatsstraße St 2335.

Von der Planung betroffen werden die Flur Nrn. 523, 524, 531, 532, 533, 534 und 538 der Gemarkung Untermettenbach. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 9,5 ha. und ist im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt.

 

Geltungsbereich:

Geltungsbereich Nr. 112

 

 

 

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 112 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Untermettenbach“ sowie der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Flur Nrn. 523, 524, 531, 532, 533, 534 und 538 der Gemarkung Untermettenbach und die jeweiligen Begründungen und Umweltberichte liegen

 

im Rathaus der Stadt Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105 (Bauamt)

85290 Geisenfeld

vom 08.11.2023 bis einschließlich 10.12.2023

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/ die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/ der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

[S]: Stellungnahmen   

[B]: Aussagen in Begründungen und Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung (saP)

[P]: Planinhalte, Festsetzungen

 

Schutzgut

Art der vorhandenen Informationen

Tiere / Artenschutz und Pflanzen
  • Abstimmungen mit der Naturschutzbehörde
  • Hinweise zur Grünordnungsplanung (P, B, S)
  • Beachtung kartierter Biotope und Schutzgebiete (B)
  • Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für den Eingriff in Natur und Landschaft (P, B)
  • Ausführliche Angaben zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsflächen (P, B, S)
  • Vorkommen besonders geschützter Arten und deren Lebensräume (B, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)
Boden
  • Informationen zu Altlasten (P, B, S)
  • Angaben zu Überbauung, Eingriffe und Versiegelung (P, B)
Wasser
  • Angaben zu Grundwasser, Gewässer und Niederschlagswasserbeseitigung durch Versickerung (P, B, S)

Luft / Klima

  • Angaben zu den standörtlichen Gegebenheiten (B)
Landschaft und Erholung
  • Informationen zum Orts- und Landschaftsbild (B)
  • Hinweise zur Grünordnungsplanung (P, B, S)
Mensch und seine Gesundheit
  • Angaben zum Immissionsschutz (P, B, S)
  • Hinweis zur Nichtbetretbarkeit der Anlage
Kultur- und Sachgüter
  • Hinweis auf die Meldepflicht von Bodendenkmäler (B)
  • Angaben zu Spartenleitungen (P, B, S)
Fläche
  • Angaben zum Flächenverbrauch (B)
Wechselwirkungen
  • Behandlung im Umweltbericht (B)

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

STADT GEISENFELD                                                                                                                            Paul Weber

Geisenfeld, 25.10.2023                                                                                                                     1. Bürgermeister