Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 112 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Untermettenbach“ und der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geisenfeld im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 10.08.2023 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 112 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Untermettenbach“ sowie der 49. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.
Das Planungsgebiet liegt rund 1 km östlich der Stadt Geisenfeld, westlich des Ortsteils Untermettenbach, zwischen der Ortsverbindungsstraße Untermettenbach-Geisenfeld und der Staatsstraße St 2335.
Von der Planung betroffen werden die Flur Nrn. 523, 524, 531, 532, 533, 534 und 538 der Gemarkung Untermettenbach. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 9,5 ha. und ist im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt.
Geltungsbereich:

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 112 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Untermettenbach“ sowie der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Flur Nrn. 523, 524, 531, 532, 533, 534 und 538 der Gemarkung Untermettenbach und die jeweiligen Begründungen und Umweltberichte liegen
im Rathaus der Stadt Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105 (Bauamt)
85290 Geisenfeld
vom 08.11.2023 bis einschließlich 10.12.2023
während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/ die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/ der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
[S]: Stellungnahmen
[B]: Aussagen in Begründungen und Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung (saP)
[P]: Planinhalte, Festsetzungen
| Schutzgut |
Art der vorhandenen Informationen |
| Tiere / Artenschutz und Pflanzen |
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| Boden |
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| Wasser |
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Luft / Klima |
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| Landschaft und Erholung |
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| Mensch und seine Gesundheit |
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| Kultur- und Sachgüter |
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| Fläche |
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| Wechselwirkungen |
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Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
STADT GEISENFELD Paul Weber
Geisenfeld, 25.10.2023 1. Bürgermeister









