46. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 104 „Gewerbegebiet Zell II“ der Stadt Geisenfeld

Hier: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

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Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die 46. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen und in seiner Sitzung vom 15.06.2023 dem Vorentwurf zugestimmt.

 

Um dem weiteren Bedarf an Gewerbeflächen in Geisenfeld gerecht werden zu können soll das bestehende Gewerbegebiet Zell nach Nordosten erweitert werden. Die Stadt Geisenfeld möchte vornehmlich heimischen Gewerbebetrieben Gewerbeflächen zur Verfügung stellen, um Betriebserweiterungen oder auch Neuansiedlungen zu ermöglichen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Zell, anschließend an das Gewerbegebiet Zell an der Gadener Straße und umfasst folgende Flurnummern:

Fl. Nrn. 513, 512, 521, 523, 526, 527/2, 527 und 487 (Teilfläche) der Gemarkung Zell.

Die Größe des Planungsgebietes beträgt ca. 3,87 ha.

Der Planbereich wird folgendermaßen begrenzt:

im Süden:       durch die Südgrenzen der Fl. Nrn. 521 und 513,

im Westen:     durch die Westgrenzen der Fl. Nrn. 513, 512, 521 und 527,

im Norden:      durch die Nordgrenzen der Fl. Nrn. 527 und 512,

im Osten:        durch die Gadener Straße (Fl. Nrn. 487 und 526/1).

 

Der Planbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet:

 

Lageplan 104

 

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Schwarz aus München beauftragt.

 

Der Vorentwurf der Bauleitpläne mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 15.06.2023 kann im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom

 

11.08.2023 bis einschließlich 13.09.2023

im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105

 

während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.

 

Dabei werden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Für die Änderung des Flächennutzungsplanes gilt außerdem, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

STADT GEISENFELD                                                                                                                            Paul Weber

Geisenfeld, 01.08.2023                                                                                                                     1. Bürgermeister