Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 107 „Sondergebiet Baustoff- und Recyclingzentrum Schielein“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 63 „Sondergebiet Wasserskipark – 2. Änderung“ der Stadt Geisenfeld (Parallelverfahren nach § 38 Abs. 3 Satz 1 BauGB);
Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld hat in seiner Sitzung am 17.10.2019 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die 47. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen und in seiner Sitzung vom 11.11.2021 dem Vorentwurf zugestimmt. Konkreter Anlass ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung Baustoff- und Recyclingzentrum zur Produktion von Transportbeton, Recycling und Abbruch von Baustoffen, Kies, Sand und Aufbereitung von Sand, Kies und Edelsplitten.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 107 „Sondergebiet Bausteoff- und Recyclingzentrum Schielein“ liegt ca. 3,0 km nördlich von Geisenfeld, angrenzend an den Wasserskipark Geisenfeld.
Der Geltungsbereich wird folgendermaßen begrenzt:
im Norden: durch die angrenzenden Weiher,
im Osten: Parallel zu dem westelichen Wirtschaftsweg Fl. Nr. 524 entlang der Ilm im Abstand von ca. 115 m,
im Süden: durch den Wasserskipark,
im Westen: durch die Ostgrenze des Wirtschaftsweges Fl. Nr. 562.
Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Flurnummern: Fl. Nrn. 530, 559 (T), 563 (T) und 546 (T), Gemarkung Geisenfeld. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 7,22 ha und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz umrandet dargestellt.

Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Schwarz, München und Köppel Landschaftsarchitekt, Mühldorf a. Inn beauftragt.
In der Stadtratssitzung vom 17.05.2023 wurden die im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen behandelt sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Jedem wird nun erneut die Möglichkeit gegeben, sich am Verfahren zu beteiligen und Anregungen oder Bedenken vorzutragen.
Die Entwürfe der Bauleitpläne jeweils samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 17.05.2023, der Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Jan-Mai 2022/ April 2023, die Floristische und faunistische Untersuchungen von August 2021, der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 17.05.2023, der Hydraulische Nachweis vom 26.04.2023, das Schallschutzgutachten vom 20.10.2021, das Entwässerungskonzept vom April 2023, den Alarmplan, den jeweiligen Umweltbericht vom 17.05.2023 und den nach Einschätzung der Stadt Geisenfeld wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom
14.07.2023 bis 17.08.2023
im Rathaus Geisenfeld, Kirchplatz 4, Zimmer 105
während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Geisenfeld unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen https://geisenfeld.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt.
Dabei werden die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden/ Fläche, Wasser, Luft/Klima, Landschaft/Erholung und Kultur- und Sachgüter sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Informationen |
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Tiere und Pflanzen
Stellungnahmen
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finden sich in Umweltbericht, Grünordnung, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung durch Köppel Landschaftsarchitekt April 2023 und in den Floristischen und faunistischen Untersuchungen ÖfA von März 2022 Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten: - Aussagen und Bewertung von Lärmimmissionen - Aussagen und Bewertung des Vorhabens bzgl. bestehender Biotope und Ausgleichsflächen - Aussagen, Bewertung und Maßnahmen bzgl. speziellen Artenschutz (spez. Amphibien, Zauneidechse und Bluthänfling) aufgrund der beiliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) - Aussagen zum Erhalt von Bestandsgrün sowie Förderung der Ein- und Durchgrünung - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm, Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung, Landratsamt Pfaffenhofen Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege
Es wurden in den Stellungnahmen Aussagen, Forderungen sowie Hinweise zur Ein- und Durchgrünung des Plangebietes, naturschutzrechtlichen Ausgleich, Ersatzaufforstung, Eingriffs- und Ausgleichsregelung, Umweltbericht, Grünordnung, Pflege der Ausgleichsfläche, Freiflächengestaltungsplan und speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung und dem Umweltbericht gemacht. |
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Boden, Fläche
Stellungnahmen |
finden sich im Umweltbericht Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten: - Aussagen und Bewertung von Schadstoffbelastungen bzw. Altlasten - Aussagen und Bewertung von Überschwemmungsereignissen - Aussagen und Bewertung von Versiegelungen, Aufschüttungen und Bodenmodellierungen
Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung, Landratsamt Pfaffenhofen Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege, Landratsamt Pfaffenhofen Untere Denkmalschutzbehörde Es wurden in den Stellungnahmen Aussagen, Forderungen sowie Hinweise zu Geländeveränderungen, Einbau von Recyclingmaterial, Entwässerungskonzept, Geländehöhen, Retentionsraumausgleich, Ersatzaufforstung, Eingriffs- und Ausgleichsregelung, speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung, Bodenschutz, Altlasten, Ein- und Durchgrünung, Umweltbericht, naturschutzrechtlichen Ausgleich, unmittelbarer Nähe zu Bodendenkmälern, Überschwemmungsgebiete. |
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Wasser
Stellungnahmen |
finden sich im Umweltbericht Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten: - Aussagen und Bewertung von Hochwasser - Aussagen und Bewertung von Schadstoffbelastungen - Aussagen und Bewertung von Verdichtungen und Versiegelungen - Aussagen und Bewertung des Nutzungskonzeptes von Oberflächenwasser
Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung, Landratsamt Pfaffenhofen Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege, Landratsamt Pfaffenhofen Untere Denkmalschutzbehörde Es wurden in den Stellungnahmen Aussagen, Forderungen sowie Hinweise zu Wasserversorgung, Brauchwasserentnahme, Grundwasser, Abstands- und Betriebsflächen, Lagerflächen, Abwasserbeseitigung, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser, Hochwasserrisikogebiete, Freiflächengestaltungsplan, Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 2 WHG |
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Luft/Klima
Stellungnahmen |
finden sich im Umweltbericht Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten: - Aussagen und Bewertung zu Schadstoffemissionen - Aussagen und Bewertung zum Verkehrsaufkommen - Aussagen und Bewertung zum Mikroklima - Aussagen und Bewertung zur Durchlüftung des Gebietes - Aussagen und Bewertung von Verdichtung und Versiegelung
Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung, Landratsamt Pfaffenhofen Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm Es wurden in den Stellungnahmen Aussagen, Forderungen sowie Hinweise über Ein- und Durchgrünung, Geländehöhen, Rückbau, Staubentwicklung, naturschutzfachliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung, Grünordnung und Ersatzaufforstungen gemacht. |
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Landschaft und Erholung
Stellungnahmen |
finden sich im Umweltbericht Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten: - Aussagen zum Erhalt von Bestandsgrün sowie Förderung der Ein- und Durchgrünung - Aussagen und Bewertung zur Bauweise, Höhen etc.
Regierung von Oberbayern, Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Planungsverband Region Ingolstadt, Der Regionsbeauftragte für die Region Ingolstadt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen, Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung, Landratsamt Pfaffenhofen Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege Es wurden in den Stellungnahmen Aussagen, Forderungen sowie Hinweise über Erfordernisse der Raumordnung, Regionalplanung, die Lage im Überschwemmungsgebiet, das LEADER-Projekt, Orts- und Landschaftsbild, Biotopverbundachsen, Regionalen Grünzug, und Ein- und Durchgrünung gemacht. |
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Mensch und seine
Stellungnahmen |
finden sich im Umweltbericht Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten: - Aussagen und Bewertung zu Schadstoff- und Lärmemissionen - Aussagen und Bewertung zur Wohn- und Erholungsnutzung - Aussagen und Bewertung zum Verkehrsaufkommen - Aussagen und Bewertung zu Hochwassergefahren
Regierung von Oberbayern, Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Planungsverband Region Ingolstadt, Der Regionsbeauftragte für die Region Ingolstadt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen, Landratsamt Pfaffenhofen Bauleitplanung, Landratsamt Pfaffenhofen Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege Es wurden in den Stellungnahmen Aussagen, Forderungen sowie Hinweise über Erfordernisse der Raumordnung, Regionalplanung, die Lage im Überschwemmungsgebiet, das LEADER-Projekt, Orts- und Landschaftsbild, Biotopverbundachsen, Regionalen Grünzug, und Ein- und Durchgrünung gemacht. |
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Kultur- und Sachgüter
Stellungnahmen |
finden sich im Umweltbericht Im Umweltbericht sind zum Schutzgut folgende Informationen enthalten: - Aussagen und Bewertung zu Denkmälern
Landratsamt Pfaffenhofen Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege, Landratsamt Pfaffenhofen untere Denkmalschutzbehörde Es wurden in den Stellungnahmen Hinweise und Aussagen über das LEADER-Projekt und die Nähe zu Bodendenkmälern gemacht. |
| Wechselwirkungen | keine |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes gilt außerdem, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB).
STADT GEISENFELD Erich Erl
Geisenfeld, 05.07.2023 2. Bürgermeister









