Durchfahrt für Schwerlastverkehr auf der B 300 in Geisenfeld wird gesperrt

Geisenfeld, 05.05.2023

Stadtplatz Verkehr

Das Landratsamt Pfaffenhofen hat jetzt eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, die Durchfahrt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 Tonnen im Stadtgebiet von Geisenfeld zu sperren. Die Stadt hatte im Vorfeld bei der Verkehrsbehörde des Landratsamts Pfaffenhofen zur Sperrung der Ortsdurchfahrt der B 300 für den Schwerlastverkehr einen entsprechenden Antrag gestellt.

 

Grund dafür sind u.a. die für die dortige Wohnbevölkerung hohen Lärm- und Stickoxidbelastungen, die der tagtäglich durch die Innenstadt fließende Verkehr verursacht. Die Verkehrsproblematik wurde auf Initiative von Bürgermeister Paul Weber wiederholt auf unterschiedlichen Behördenebenen erörtert, von der Polizeiinspektion Geisenfeld über das Staatliche Bauamt Ingolstadt bis hin zur Regierung von Oberbayern und zum Verkehrsministerium.

 

„Zuletzt habe ich den Sachverhalt und die damit verbundenen Sorgen, Nöte und Forderungen in einem persönlichen Schreiben auch dem Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder dargelegt und ihn um Unterstützung bei der Umsetzung der Tonnagebegrenzung gebeten“, erläutert Bürgermeister Paul Weber.

 

Mit Ministern, Staatssekretären und Abgeordneten habe man die Geisenfelder Verkehrsproblematik mehrfach intensiv erörtert. Unterstützt wird der Antrag von einer breiten politischen Mehrheit aus der Kommunalpolitik und außerdem von den Landtagsabgeordneten Karl Straub, Roland Weigert und von Landrat Albert Gürtner.

 

Bürgermeister Paul Weber: „Wir haben die notwendigen Anträge mit gewichtigen Argumenten untermauert, um dem vom Grundgesetz geschützten Anspruch der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit gerecht zu werden und gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen.“ Deshalb sei das Durchfahrtsverbot nach eingehender Prüfung und Wertung aller vorliegenden Erkenntnisse jetzt von Landrat Albert Gürtner angeordnet worden. Rathauschef Paul Weber ist froh, dass „die positive Entscheidung jetzt getroffen wurde und die berechtigten Anliegen der Geisenfelder Einwohner berücksichtigt wurden“. Es gehe darum, den Anliegen der Menschen Gehör zu verschaffen und die Bürgerinnen und Bürger, aber vor allem die Kinder vor den gesundheitlichen Gefahren durch die hohe tägliche LKW-Verkehrsbelastung zu schützen. Gelten soll die Anordnung bis zur Realisierung der bereits geplanten Umgehungsstraße.

 

Landrat Albert Gürtner ist überzeugt, dass die Maßnahme geeignet ist, „die Gesundheit der Geisenfelder Bevölkerung zu schützen“. „Die hoch frequentierte Innenstadt sowie die Wohnbebauung der Ausfallstraßen werden vor allem durch den Schwerlastverkehr enorm belastet“, so der Landrat. Durch den Schwerlastverkehr, der in bedeutender Länge durch das Stadtgebiet, an Schulwegen und auch an einem Kindergarten mit Außenspielplatz vorbeiführt, werde die Bevölkerung tagtäglich einer nicht unerheblichen Unfallgefahr, Lärm und Abgasen ausgesetzt.

 

Die durch die verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamts bewirkte Tonnagebeschränkung erstreckt sich auf der Augsburger Straße aus Richtung Langenbruck kommend von der Abzweigung der Staatsstraße 2335 bis zur Einmündung der Augsburger Straße in die Maximilianstraße. Von Münchsmünster kommend reicht die Sperrung der Regensburger Straße von der Ortstafel Geisenfeld bis zur Einmündung der Regensburger Straße in die Maximilianstraße.

 

Die praktischen Auswirkungen auf den täglichen Verkehr ergeben sich erst nach der Aufstellung der geänderten Beschilderung, die auf die Tonnagebeschränkung hinweisen. Dies wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

 

Der Schwerlastverkehr soll über die A 9 und die B 16 umgeleitet werden, so dass keine Ortsdurchfahrt einer anderen Kommune berührt wird. Damit sind aufgrund der Tonnagebeschränkung auf der B 300 für Anlieger anderer Straßen keine ins Gewicht fallenden Nachteile gegeben.