Härtefallhilfe für Heizöl, Pellets und Flüssiggas kann ab 15. Mai beantragt werden

Geisenfeld, 04.05.2023

Pellets

Die Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) kann beim Freistaat beantragt werden. Darauf hat der Sachbereich Energie und Klimaschutz am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt hingewiesen. Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Anträge können unter www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php gestellt werden. Ebenso sind dort weitere Informationen sowie die Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen zu finden.