Unterstützung für Sport- und Schützenvereine – Anträge auf Energiepreiszuschüsse können beantragt werden

Ab sofort bis zum 15. Mai 2023 können jetzt auch im Landkreis Pfaffenhofen die Sport- und Schützenvereine einen allgemeinen Energiepreiszuschuss des Freistaats Bayern bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen.

Energie

Die Anträge können ab sofort beim Landratsamt gestellt werden. Mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss wird den Vereinen bei den sprunghaft gestiegenen Energiekosten unter die Arme gegriffen. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten oder gar Schließungen von Sportanlagen die Vereine und auch die Bevölkerung belasten.

Der Energiepreiszuschuss soll laut einer Pressemitteilung des Landratsamts dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. „Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür insgesamt 18 Millionen Euro zur Verfügung“, so der Stellvertreter des Landrats Karl Huber.

Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Neben der Verdoppelung der Vereinspauschale werden mit dem allgemeinen Energiepreiszuschuss unbürokratisch die Vereine in Krisenzeiten unterstützt.

Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung bei den Kreisverwaltungsbehörden möglich.

Ein Antragsformular erhalten Vereine beim Landratsamt Pfaffenhofen und den Dachverbänden des organisierten Sports. Auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen (www.landkreis-pfaffenhofen.de) steht der Antrag ebenfalls unter der Rubrik Landratsamt/Formulare und Merkblätter/Förderung des Sports – Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses zum Herunterladen zur Verfügung. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 bis zum 30.04.2024 einreichen.

Für Rückfragen und weitere Informationen steht Corinna Wilkendorf unter Tel. 08441 27452 oder per Mail an corinna.wilkendorf@landratsamt-paf.de gerne zur Verfügung.